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Kosten

Kosten / Träger / Anerkennung

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Das Haus Weizenkorn ist durch den Bezirk Schwaben als Übergangseinrichtung für psychisch Kranke bzw. für Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind (§ 2 SGB IX), anerkannt. Die Einrichtung leistet Eingliederungshilfe nach SGB IX. Kostenträger einer Behandlung ist der für den Heimatort des Bewerbers zuständige örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger. Dieser schließt sich unserer Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Bezirk Schwaben an.

Bei 17-21-Jährigen sind die Jugendämter nach § 34 und § 35a i.V.m. § 41 SGB VIII als Kostenträger zuständig.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, als Selbstzahler in die therapeutische Gemeinschaft Haus Weizenkorn aufgenommen zu werden.

 

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Der rechtliche Träger der therapeutischen Arbeit ist ein eingetragener Verein mit Namen „Therapeutische Gemeinschaft Weizenkorn e.V.“

Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ebenso besteht eine Mitgliedschaft beim BEB (Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe) und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Lebenshilfen (ACL)

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